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FÖRDERUNG BEANTRAGEN

Was kann gefördert werden?

Zweck der von Keller-Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur in der Hansestadt Lübeck durch die Bereitstellung von Mitteln für Ausstellungen, Erwerb und Pflege von Sammlungsobjekten, Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, Förderung von Theater-, Musik- und Kirchenmusikprojekten, Maßnahmen der Museums-, Theater- und Musikpädagogik (besonders mit Jugendlichen), Forschungsaufträge, Dokumentationen, Publikationen etc. Das zu fördernde Projekt muss in Lübeck realisiert oder präsentiert werden bzw. einen inhaltlichen Bezug zur Hansestadt Lübeck haben.


Wer ist förderberechtigt?

Die Förderung der Stiftung richtet sich satzungsgemäß an kulturelle Einrichtungen in städtischer oder freier Trägerschaft, soweit diese steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Fördermittel können daher nicht an einzelne Kunst- und Kulturschaffende oder im Kulturbereich tätige Initiativen und Unternehmen vergeben werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Stiftung vergibt die finanziellen Mittel auf der Grundlage eines Antrags. Dafür gibt es keinerlei Fristen oder Formulare, sondern Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Sie müssen schriftlich (optimalerweise per Mail) eingereicht werden und neben einer sachlichen Darstellung des entsprechenden Projekts einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Beigefügt werden sollte (zumindest bei erstmaliger Antragstellung) auch eine Information zum Antragsteller (eine kurze Selbstdarstellung, aus der die Erfahrung und Qualifikation im künstlerischen bzw. kulturellen Bereich hervorgeht) sowie ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Gemeinnützigkeit nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, Förderung von Kunst und Kultur). Die Antragstellung begründet keinen Förderanspruch.

Welche Angaben sollten gemacht werden?

Die Projektbeschreibung sollte (dem Stand der Planung und Vorbereitung entsprechend) eine Vorstellung davon vermitteln, was mit welchen künstlerischen Mitteln erarbeitet bzw. präsentiert werden soll. Neben dem Projekttitel (ggfs. Arbeitstitel), Projektformat, Ort und Zeitraum sollte dargestellt werden, welche Ziele mit dem Projekt verfolgt werden und welche Zielgruppen (vorrangig) angesprochen werden sollen. Es sollte auch angegeben werden, ob das Projekt (in dieser oder ähnlicher Form) bereits einmal (oder mehrmals) stattgefunden hat, ob es in einen bestimmten Anlass für das Projekt gibt, ob es in einen größeren Rahmen eingebunden ist bzw. ob es Überschneidungen oder Kooperationen mit anderen öffentlich geförderten Projekten gibt. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein, d.h. die Gesamtsumme der Einnahmen muss mit der Gesamtsumme der Ausgaben entsprechen. Angaben darüber, ob bereits andere Förderungen beantragt oder bewilligt wurden, sind hilfreich. Bei Bedarf erbitten wir weitere Informationen zum Projekt.

Wie geht es weiter?

Über die Förderung entscheidet der Vorstand der von Keller-Stiftung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Die Antragstellenden erhalten einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der auch Auskunft über die Konditionen und weiteren Formalitäten gibt. Die Fördermittel können in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Abschluss des Projekt(zeitraum)s abgerufen werden. Dazu ist die Einreichung eines kurzen Sachberichts erforderlich sowie eine Abrechnung der Projektkosten, die eine Übersicht der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen enthält. Nach Verstreichen dieser Frist verfällt die Förderung. Im begründeten Einzelfall kann eine Verlängerung gewährt werden. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich.


Nutzen Sie für die Antragstellung oder bei Fragen gerne eine unserer Kontaktmöglichkeiten:

KONTAKT


Wir freuen uns, Sie bei Ihren Projekten unterstützen zu können!